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Algemeine Geschäfts Bedingungen "AGB"

WALHEIM HOLDING LTD

GELTUNGSBEREICH

Alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Erklärungen von Walheim Holding LTD erfolgen unabghängig von der Art des Rechtsgeschäftes ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walheim Holding LTD bilden jeweils einen untrennbaren Bestandteil ihrer Verträge, und zwar auch dann, wenn in der betreffenden Vertragsurkunde nicht gesondert auf sie verwiesen wurde. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Walheim Holding LTD abweichende Bedingungen sind für Walheim Holding LTD nicht verbindlich, es sei denn, sie werden von Walheim Holding LTD  ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt.
 

ABLEHNUNG VON AUFTRÄGEN

Walheim Holding LTD behält sich ausdrücklich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

AUSKÜNFTE, ANGEBOTE, KOSTENVORANSCHLÄGE UND WERBEMITTEILUNGEN
Alle Angebote und Kostenvoranschläge der Walheim Holding LTD verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Die in Werbeaussagen, Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind ebenso, wie alle mündlichen Auskünfte nur dann maßgeblich, wenn sie von Walheim Holding LTD vertraglich anerkannt und schriftlich bestätigt werden. Diese Angaben und Auskünfte stellen bis dahin ausdrücklich keine Zusicherungen oder Garantiezusagen dar. Sie erfolgen stets unverbindlich und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, sodass Walheim Holding LTD diesbezüglich keine Haftung übernimmt.

 

VERTRAGSDAUER

Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können sowohl von Walheim Holding LTD als auch von ihren Vertragspartnern unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist jeweils zum Letzten eines Kalenderhalbjahres mit eingeschriebenem Brief an die zuletzt bekannt gegebene Adresse schriftlich aufgekündigt werden. Das heißt, eine Kündigung ist per 30.6. oder 31.12. möglich und muss mindestens 30 Tage vorher ausgesprochen werden.
 

PREISE, ABRECHNUNGS- UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Das Entgelt für die Lieferungen und Leistungen von Walheim Holding LTD beruht grundsätzlich auf den jeweils vertraglich vereinbarten Preisen und Zahlungskonditionen. Alle von Walheim Holding LTD genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer zu verstehen.
Walheim Holding LTD ist berechtigt, die Preise an geänderte Umstände, insbesondere an die laufende Inflation und an branchenübliche Kostenerhöhungen anzupassen. Die Rechnungslegung erfolgt direkt nach Buchung der Leistung. Stornogebühren betragen 50% bis 60 Tage vor der gebuchten Leistung, anschließend 100% der gebuchten Leistungen. Die gebuchte Leistung ist innerhalb von 12 Monaten zu verkonsumieren, andernfalls verfällt die Leistung. Ein Aufschieben der gebuchten Leistung über 12 Monate hinaus kann nur nach Zustimmung von Walheim Holding LTD erfolgen. 

Alle Rechnungen von Walheim Holding LTD sind unmittelbar nach ihrem Eingang bei einem Respiro von acht Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug der Vertragspartner mit einer Zahlung ist Walheim Holding LTD berechtigt, die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben oder die laufende Leistungserbringung einzustellen, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, neben den anwaltlichen und gerichtlichen Betreibungskosten Mahngebühren in der Höhe von € 100,00 (in Worten: dreißig Euro) zuzüglich Umsatzsteuer, sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB zu verrechnen,

darüber hinaus alle wie immer gearteten Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten, insbesondere auch die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes zu verrechnen.
 

ÜBERLASSENE DATEN, INFORMATIONEN, UNTERLAGEN UND GEGENSTÄNDE

Alle Walheim Holding LTD von ihren Vertragspartnern überlassenen Daten, Informationen, Unterlagen und Gegenstände welcher Art immer, werden sorgfältig bearbeitet, gesichert und für die Dauer des Vertragsverhältnisses verwahrt.
 

GEWÄHRLEISTUNG, PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZ

Walheim Holding LTD haftet für sämtliche Schäden, unabhängig von der Art des Rechtsgrundes nur dann, wenn ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz als Schaden verursachendes Verhalten zur Last liegt. Auch in diesen Fällen ist die Haftung von lifetime & more GbR dem Grunde und der Höhe nach auf Schäden eingeschränkt, die bei der gewählten Vorgangsweise nach dem üblichen Gang der Dinge vorhersehbar und zu erwarten sind. Einvernehmlich wird festgestellt, dass die Höhe der im Tätigkeitsbereich von lifetime & more GbR typischerweise vorhersehbaren Schäden einen Betrag von € 1000,00 (in Worten: Euro eintausend) keinesfalls übersteigt, sodass die Haftung von lifetime & more GbR in jedem einzelnen Schadensfall auf höchstens € 1000,00 (in Worten: Euro eintausend) beschränkt wird.
Die Haftung der Walheim Holding LTD ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen, wobei das Vorliegen leichter bzw. grober Fahrlässigkeit stets der Geschädigte zu beweisen hat.
Walheim Holding LTD übernimmt des weiteren keine Haftung für Folgeschäden, beschädigte oder verlorene Daten, reine Vermögensschäden, entgangene Gewinne, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Regressansprüche Dritter. Ferner sind alle Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Weiters übernimmt die Walheim Holding LTD keinerlei Haftung für Datenverlust auf Massenspeicher oder anderer Speichermedien und für den Ausfall der durch Walheim Holding LTD betriebenen EDV-Anlagen, des Servers, Internetzuganges und dergleichen mehr. Walheim Holding LTD haftet weder für den Inhalt, die Vollständigkeit oder Richtigkeit übermittelter bzw. abgefragter Daten noch für Daten, die über Walheim Holding LTD erreichbar sind.
Walheim Holding LTD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und alle Daten vollständig gespeichert oder archiviert bleiben.

 

MÄNGELRÜGEN

Allfällige Mängel an von Walheim Holding LTD erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten bzw. bereit gestellten Produkten welcher Art immer, sind unverzüglich, längstens aber einlangend bei Walheim Holding LTD binnen sieben Tagen unter exakter Mangelbezeichnungen schriftlich zu rügen. Die Vertragspartner sind in diesen Fällen bis zum schriftlichen Anerkenntnis durch Walheim Holding LTD zur Führung und Aufbewahrung einer Mängeldokumentation und des mangelhaften Produktes verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt ausdrücklich einen integrierenden Teil der Mängelrüge dar. Im Falle ihrer Verletzung gilt die Mängelrüge als storniert bzw. als nicht erstattet.
 

HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt, durch die Walheim Holding LTD oder einer ihrer Vorlieferanten betroffen ist, berechtigen Walheim Holding LTD, ihre Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder alternativ dazu vom Vertrag zurückzutreten.
Hält die Verzögerung länger als drei Monate an, sind die betroffenen Vertragspartner berechtigt, binnen sieben Tagen von dem durch die Verzögerung erfassten Teil des Vertrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen, ferner Krieg, Aufruhr, Revolutionen, staatliche Eingriffe, Beschlagnahmen, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfälle, weiters Betriebsstörungen wie etwa Explosionen, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die durch Walheim Holding LTD nicht oder doch nur mit unverhältnismäßigen kosten bzw. wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

 

VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG

Walheim Holding LTD und ihre Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Zuge der laufenden Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und persönlichen Belange des jeweils anderen, seiner Kunden, Partner und Mitarbeiter absolute Diskretion und strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Dauer des Vertragsverhältnisses und bleibt auch nach Beendigung desselben ohne zeitliche Begrenzung aufrecht.
 

DATENSCHUTZ

Walheim Holding LTD übernimmt alle Aufträge und übermittelten Daten in ihr Datenverarbeitungssystem und geht vorbehaltlich einer gegenteiligen Erklärung ihrer Vertragspartner davon aus, dass diese jeweils ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung ihrer Daten haben. Die Vertragspartner sind daher ausdrücklich damit einverstanden, dass lifetime & more GbR im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes alle Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet und erteilen somit ihre Zustimmung, dass insbesondere auch alle personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von Walheim Holding LTD automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
 

URHEBERRECHTE

Walheim Holding LTD behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Programmen, Daten, Schriftstücken, Entwürfen, Angeboten, Projekten und sonstigen Entwicklungen ausdrücklich vor. Diese Unterlagen und Daten dürfen, auch wenn sie nicht von Walheim Holding LTD stammen, von den Vertragspartnern nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind der Walheim Holding LTD über jederzeitiges Verlangen sofort zurückzustellen, angefertigte Kopien unverzüglich zu vernichten und gespeicherte Daten zu löschen.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, Walheim Holding LTD gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, vollständig schad- und klaglos zu halten. In einem gegen Walheim Holding LTD angestrengten Rechtsstreit wird sie den betreffenden Vertragspartner den Streit verkünden. Treten diese in weiterer Folge dem Verfahren nicht ungesäumt als Streitgenossen auf Seiten Walheim Holding LTD bei, ist Walheim Holding LTD berechtigt, den Klagsanspruch nach freier Entscheidung ohne weiteres anzuerkennen.
Für die von Walheim Holding LTD nicht selbst hergestellte Software gelten ebenfalls die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

 

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Als ausschließlicher Erfüllungsort für alle von Walheim Holding LTD einerseits und von ihren Vertragspartnern andererseits zu erbringenden Lieferungen, Leistungen und Zahlungen wird Deutschland vereinbart.
Für sämtliche sich aus diesem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des für Deutschland sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes vereinbart. Walheim Holding LTD behält sich jedoch ausdrücklich vor, ihre Vertragspartner nach eigener Wahl auch bei einem anderen Gericht zu belangen.

 

ANWENDBARES RECHT

Auf alle Vertragsverhältnisse der Walheim Holding LTD ist mit Ausnahme der Verweisungsnormen auf ausländisches Recht ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung der Regeln des UN-Kaufrechts ist in jedem Falle ausgeschlossen.
 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alle Rechtsgeschäfte werden von lWalheim Holding LTD ausschließlich in Schriftform oder einer digitalen signnatur software angenommen. Abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsänderungen und Nebenabreden jedweder Art sind deshalb nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden und diesbezüglich Niederschriften angefertigt worden sind. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, vom Schriftformerfordernis abgehen zu wollen.
Die Vertragspartner anerkennen unter Ausschluss allenfalls eigener Geschäftsbedingungen die ausschließliche Gültigkeit der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche somit fortan auch ohne jeweils gesonderte Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen anzuwenden sind.
Die Vertragspartner sind in der Zeit bis zur beiderseits vollständigen Vertragserfüllung verpflichtet, Walheim Holding LTD alle Änderungen ihrer persönlichen und geschäftlichen Daten, insbesondere ihrer Zustellanschriften unverzüglich bekannt zu geben. Werden die entsprechenden Mitteilungen unterlassen, gelten alle Erklärungen von Walheim Holding LTD auch dann als den Vertragspartnern zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse versandt wurden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Verträge und übrigen Bedingungen nicht.

 

Stand 02.05.2022